Coron-Hilfen

Härtefallhilfen des Landes können ab sofort beantragt werden

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Eine Hand verhindert, dass alle Dominosteine umfallen.

„Mit den verfügbaren Programmen des Landes und des Bundes haben wir starke Unterstützungsinstrumente geschaffen, um den Unternehmen und Selbständigen in dieser historisch beispiellosen Krise zu helfen. Doch kein auch noch so breit angelegtes Programm kann alle individuellen Problemsituationen abdecken. Mit den Härtefallhilfen kann nun auch Unternehmen und Selbständigen unter die Arme gegriffen werden, die in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber trotz aller Verbesserungen und Ausweitungen keinen Zugang zu einem bestehenden Hilfsprogramm haben“, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute in Stuttgart zum Antragsstart der Härtefallhilfen.

Mit der Überbrückungshilfe III des Bundes, der landesseitigen Ergänzung durch den fiktiven Unternehmerlohn sowie der flankierenden Neustarthilfe wurde für wirtschaftlich in Not geratene Unternehmen und Selbstständige ein umfassendes und wirksames Unterstützungsangebot während der Corona-Pandemie geschaffen. Für Unternehmen, die im ausgesprochenen Ausnahmefall trotz der zahlreichen Verbesserungen und Erweiterungen keinen Zugang zu diesen Hilfsprogrammen haben, stehen nun zusätzlich die Härtefallhilfen zur Verfügung. Ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefallhilfen vorliegen, wird bei jedem Antrag individuell von einer unabhängigen Härtefallkommission begutachtet. Die Härtefallkommission wird dabei von der IHK Region Stuttgart mit einer Geschäftsstelle unterstützt.

Land unterstützt mit Härtefallhilfen individuelle Einzelfälle

„Härtefallhilfen können gewährt werden, wenn ein Betrieb in Folge der Pandemie in seinem wirtschaftlichen Fortbestand bedroht ist, jedoch nachweislich kein anderes, bestehendes Hilfsangebot von Bund, Ländern und Kommunen greift. Mit den Härtefallhilfen hat das Land die Möglichkeit, in diesen ausgesprochenen Einzelfällen individuell zu helfen“, so Hoffmeister-Kraut.

Johannes Schmalzl, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart: „Wir freuen uns, dass das Wirtschaftsministerium auf die IHK als bewährte Partnerin bei der Antragsprüfung zurückgreift. Neu ist, dass dieses wichtige Hilfsprogramm seitens der IHK Region Stuttgart für das ganze Land erledigt wird. Das ist ein Kraftakt. Unsere aus dem Soforthilfeprogramm erfahrenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind aber stolz, damit einen weiteren Beitrag zur Unterstützung der Unternehmen leisten zu können, die durch die Pandemie in Not geraten sind.“

Weitere Informationen

Die Härtefallhilfen orientieren sich in ihrer Höhe grundsätzlich an den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe III des Bundes und sollen im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch die Unterstützung im Rahmen der Härtefallhilfen ist dabei an beihilferechtliche Grundlagen gebunden.

Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder (https://haertefallhilfen.de) gestellt werden. Dabei muss dargestellt werden, inwieweit eine Existenzbedrohung des Unternehmens vorliegt, jedoch kein anderes, bestehendes Hilfsprogramm des Bundes, des Landes oder der Kommune in Anspruch genommen werden kann. Eine vom Land Baden-Württemberg berufene Härtefallkommission begutachtet jeden Antrag individuell und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmerinnen und Unternehmern der Branchen Handel, Gastgewerbe/Tourismus, Dienstleistungen, Handwerk und der Freien Berufe.

Anträge können für einen Zeitraum zwischen November 2020 und Juni 2021 gestellt werden. Die Antragsfrist der Härtefallhilfen endet am 31. Oktober 2021.

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