Coronavirus

Landesregierung kündigt Rettungsschirm für Unternehmen in der Coronakrise an - Antragstellung ab Ende kommender Woche möglich

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„Die Auswirkungen der Coronakrise erfassen weite Kreise unserer Wirtschaft. Inzwischen ist die Krise in nahezu allen Branchen spürbar. In erheblichem Maße sind auch klassische Mittelständler bis hin zu den großen Global Playern in unseren baden-württembergischen Leitbranchen betroffen“, stellte Ministerpräsident Winfried Kretschmann heute (19. März 2020) fest. Aktuell hätten mehrere Autohersteller angekündigt, die Produktion an den europäischen Standorten herunterzufahren. Dies werde erhebliche Auswirkungen auf die Zulieferer im Land haben. „Wir haben hier keine Zeit zu verlieren und müssen rasch branchenübergreifend handeln. Wir müssen uns jetzt schnell um die Kleinstbetriebe, die Selbstständigen und die kleinen Unternehmen kümmern, denen die Aufträge wegbrechen. Parallel stimmen wir auch zügig unsere Maßnahmen auf die Angebote des Bundes ab, um unsere Mittel passgenau und zielgerichtet einsetzen zu können“, so der Ministerpräsident.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ergänzte: „Selbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Unternehmen trifft es deswegen besonders hart, da sie naturgemäß über wenig Rücklagen verfügen. Auf sie müssen wir unser besonderes Augenmerk richten. Denn sie haben häufig das Problem, dass Kreditprogramme über die Hausbank oft zu langsam oder zu aufwändig sind.“ In manchen Fällen könne es dann schon zu spät sein, daher zähle hier jeder Tag. „Es ist entscheidend, dass wir jetzt schnell Soforthilfen umsetzen, um uns erfolgreich einer drohenden Insolvenzwelle entgegenzustemmen. Wir ergänzen deshalb jetzt schnell die vorhandenen und bewährten Instrumente des Landes. Wir lassen unsere Unternehmen nicht im Stich“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei komme es nun auch ganz besonders darauf an, die Maßnahmen des Landes sinnvoll mit dem Instrumentarium des Bundes zu verzahnen. Ziel sei es, komplementäre Unterstützungsangebote vor allem für Selbstständige und Kleinunternehmen, aber auch für unsere Startups in Form von Direkthilfen anzubieten.

Der Landtag hatte in seiner Sitzung heute mit dem Beschluss über einen Nachtrag zum Haushalt 2020/2021 zum einen die Verwendung der Rücklage für Haushaltsrisiken ermöglicht sowie die Voraussetzungen für eine Kreditaufnahme geschaffen, um die Pandemie zu bekämpfen und Unternehmen, Selbständige und sonstigen Betroffenen zu helfen. „Das ist ein Versprechen insbesondere an die betroffenen Betriebe: Das Land hilft“, erklärte Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Mittel könnten nun etwa für einen Härtefallfonds eingesetzt werden. Insgesamt stehen 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage und bis zu 5 Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung.

Bestehende Förderinstrumente und neue finanzielle Unterstützungsmaßnahmen

„Grundsätzlich ist das Land mit den bewährten Programmen der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg gut gerüstet. Zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen für Unternehmen sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch der freien Berufe etablierte Förderinstrumente zur Verfügung. Dieses Instrumentarium kann jederzeit und in erforderlichem Umfang genutzt werden, auch bei einem sprunghaften Anstieg der Antragszahlen. Die Förderinstitute arbeiten durch die Coronakrise bedingte Anträge bevorzugt, unbürokratisch und zügig ab“, versicherte Ministerin Hoffmeister-Kraut.

„Einige zusätzliche Maßnahmen haben wir bereits in die Wege geleitet: So haben wir kurzfristig entschieden, dass die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden kann. In der gegenwärtigen Situation ist dies für die Hausbanken ein wichtiges Signal.“, so der Ministerpräsident. „Diese Flexibilisierung ist wichtig, damit mehr Unternehmen als bisher von unseren Hilfsmaßnahmen profitieren können. Für unsere an sich gesunden mittelständischen Unternehmen ist es von existentieller Bedeutung, in dieser Situation genügend Liquidität zu haben. Das hat jetzt höchste Priorität“, so Hoffmeister-Kraut. Die Landesregierung habe zudem bereits angekündigt, den Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro zu verfünffachen.

„Außerdem haben wir veranlasst, dass die Bürgschaftsbanken künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden können, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen“, so Hoffmeister-Kraut weiter. Das Land hat auch zugestimmt, dass die Bürgschaftsbank künftig bis zu einer Summe von 2,5 Millionen Euro verbürgen könne, anstatt wie bisher 1,25 Millionen Euro. Dies soll zu einer Beschleunigung der Prozesse führen. Ein weiterer sinnvoller Ansatz könne die Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Landes von bislang 26 auf künftig 31 Prozent sein. Dies könne zu einer Entlastung der Bürgschaftsbank führen, die dann ein geringeres eigenes Risiko zu tragen hätte, erläuterte Hoffmeister-Kraut weiter. Der Bund hat seine Rückbürgschaftsquote selbst bereits um 10 Prozent auf nunmehr 49 Prozent erhöht.

Branchenoffener Härtefallfonds

„Um Stabilität der Unternehmen und Selbstständigen zu gewährleisten, ist es in dieser außergewöhnlichen Krise aber damit natürlich nicht getan. Baden-Württemberg muss als großes Bundesland vorangehen und mit eng auf den Bund abgestimmten Maßnahmen das Vertrauen und die Zuversicht in unsere Wirtschaft zurückbringen“, so Kretschmann. Hoffmeister-Kraut führte aus, dass das Land in dieser Situation auch unkonventionelle Maßnahmen ergreifen müsse. „Wir brauchen insbesondere einen kurzfristig wirksamen Härtefallfonds mit direkten Zuschüssen für Selbstständige und Kleinstunternehmer. Mit dem branchenoffenen Fonds wollen wir Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützen“, so Hoffmeister-Kraut. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe bis zu 15.000 Euro fließen. Hoffmeister-Kraut kündigte an, dass ab Ende kommender Woche Anträge gestellt werden könnten. Über die Details werde das Wirtschaftsministerium zeitnah  informieren.  

Beteiligungsfonds

„Außerdem brauchen wir die Einrichtung eines Beteiligungsfonds bei der L-Bank für kleine und mittlere Unternehmen, der mit einer Milliarde Euro ausgestattet ist. Damit wollen wir das Eigenkapital von an sich gesunden, angesichts der Krise aber in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen stärken, damit diese wieder liquide und kreditwürdig werden und so die Krise überstehen können“, erläuterte Hoffmeister-Kraut. Für den Beteiligungsfonds und die damit verbundenen staatlichen Beteiligungen sollen mittelständische Unternehmen in Frage kommen, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben.

Krisenberatungsprogramm

„Darüber hinaus wollen wir unser Beratungsangebot speziell um Krisenberatungen erweitern. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen mit den nötigen Informationen zu möglichen und sinnvollen Maßnahmen in die Lage versetzt werden, selbst die weiteren nötigen Schritte auf ihrem Weg aus der Krise gehen zu können“, so die Ministerin. Gefördert werden soll die Bereitstellung von Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe sowie zu weitergehenden Hilfsmaßnahmen. Des Weiteren wird eine intensivere Beratung zur Liquiditätsplanung Gegenstand der Förderung sein.

„Die Betroffenheit der Unternehmen im Land nimmt von Tag zu Tag zu. Es ist daher notwendig, dass wir rasch und entschieden handeln und damit auch einen aktiven Beitrag zu einer möglichst schnellen Erholung der Wirtschaft zu leisten“, so der Ministerpräsident abschließend.

Steuerliche Erleichterungen

Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus' betroffen sind. „Jetzt können die Finanzämter im Land Betrieben schnell helfen, die unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden. Das mildert finanzielle Schwierigkeiten ab“, sagte Finanzministerin Sitzmann.

Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Die Finanzministerin hat die Finanzämter bereits vor der Umsetzung durch den Bund auf die Hilfen vorbereiten lassen. Stundungen der Gewerbesteuer werden von der jeweiligen Gemeinde bearbeitet.

Für die Anträge wird auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten. „Die Finanzverwaltung kann die Anträge ab sofort unbürokratisch bearbeiten“, so Sitzmann.

Darüber hinaus können auch die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und in Bezug auf den Gewerbesteuer-Messbetrag gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen. „Die Finanzämter im Land werden solche Anträge auf Fristverlängerung in der Regel genehmigen”, sagte Sitzmann.

Die Ministerin empfahl Unternehmerinnen und Unternehmern, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Da Besuche nicht möglich sind und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst von zu Hause arbeiten, sind digitale oder telefonische Wege einfacher und schneller.

Das Formular ist nun auch auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg  abrufbar unter https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Steuererleichterungen+aufgrund+der+Auswirkungen+des+Coronavirus

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
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Wirtschaftsministerin auf Delegationsreise in Finnland

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Verleihung Wirtschaftsmedaille 2023 - Träger der Wirtschaftsmedaille 2023
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Das Logo des Projekts „Handel 2030“.
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Das Wirtschaftsministerium fördert Intensivberatungen im Einzelhandel bis Ende 2024 mit weiteren rund 1,2 Millionen Euro.

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Wirtschaftsministerium fördert regionalen Digital Hub Schwarzwald-Baar-Heuberg mit 932.000 Euro.

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Im Rahmen einer arbeitsmarktpolitischen Reise tauschte sich Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut an drei Stationen zur Fachkräftesicherung und über Angebote für NEET-Jugendliche aus, die weder in der Schule noch in Ausbildung, Beschäftigung oder Weiterbildung sind.

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Vorstellung der Studie CyberLänd

Am 23.11.2023 Präsentation der Ergebnisse der Studie „CyberLänd – Potenziale des Metaverse für Baden-Württemberg“ beim 23. Innovationsforum Stuttgart.

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Im Rahmen der Veranstaltung „STARTUP THE FUTURE – unlock your digital potential“ wurden die ersten drei Preisträger des Wettbewerbs „Allianz Industrie 4.0 Award Baden-Württemberg“ in der Kategorie „Excellence“ ausgezeichnet.

Gruppenfoto von den Gewinnern des familyNET4.0-Awards 2023
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Vergabe des fünften familyNET 4.0-Awards

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Gruppenbild Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut mit den Gewinnern des Innovationspreises 2023
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Innovationspreis 2023 des Landes Baden-Württemberg verliehen

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Beim Spitzengespräch zur Ausbildungssituation haben sich die Partner des Ausbildungsbündnisses Baden-Württemberg über den Ausbildungsmarkt 2023 ausgetauscht. Zudem hat das Ausbildungsbündnis eine gemeinsame Erklärung zu jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung verabschiedet.

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Das „KI-Innovation Lab“ ist ein Projekt der regionalen KI-Exzellenzzentren in Karlsruhe, welches mit der Landesförderung in Höhe von 600.000 Euro umgesetzt wird.

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Staatssekretär Dr. Patrick Rapp ist zu einer zweitägigen Reise nach Barcelona aufgebrochen. Ziel der Reise ist, die enge wirtschaftliche Partnerschaft mit der spanischen Region Katalonien weiter auszubauen. Auch der Besuch des Smart City Expo World Congress steht auf dem Reiseprogramm. Dort wird Rapp den baden-württembergischen Gemeinschaftsstand besuchen.

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Ministerin Hoffmeister-Kraut: „Auch wenn die übliche Herbstbelebung nur schwach ausfällt, ist der baden-württembergische Arbeitsmarkt derzeit noch stabil“

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Am 30. Oktober trafen sich rund 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Informationsworkshop über die International Recrutiment Integrity System (IRIS) Standards, zu dem die Fachkräfteallianz Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mi dem IRIS-Sekretariat der Internationalen Organisation für Migration eingeladen hatte.

Wirtschaftsgipfel 2023
  • Wirtschaftsgipfel BW-EU 2023

Verbesserung der Medizinprodukte­verordnung gefordert

Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut forderte in politischen Gesprächen im Rahmen des Wirtschaftsgipfels Baden-Württemberg – EU die Europäische Union (EU) abermals auf, bei der vorgesehenen Regulierung der Medizinprodukte die konkreten Vorschläge aus Baden-Württemberg anzunehmen.

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Vier Motoren für Europa auf Incoming-Mission zum Thema „KI der industriellen Anwendung“ in Stuttgart

Im Rahmen der baden-württembergischen Präsidentschaft im Netzwerk der Vier Motoren für Europa empfangen die Staatssekretäre Dr. Patrick Rapp und Florian Hasslervom 25. bis 27. Oktober 2023 eine 50-köpfige politische und fachliche Delegation aus den Partnerregionen Auvergne-Rhône-Alpes, Katalonien und der Lombardei.