Anlässlich des heutigen Urteils gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der insolventen „Eventus eG – die Wohnungsgenossenschaft“ (Eventus) am Landgericht Stuttgart sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums: „Die Insolvenz der Eventus eG hat den investierenden Mitgliedern schweren Schaden zugefügt. Wir arbeiten in unserem aufsichtsrechtlichen Verfahren mit Hochdruck daran, die Rolle des zuständigen Prüfverbands zu klären. Die Genossenschaftsidee und das Genossenschaftswesen darf keinen Schaden nehmen.“
Das Wirtschaftsministerium sei nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Jahr 2017 sofort tätig geworden. Gegenstand der Prüfung sei die Frage, ob der zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband gegen die ihm obliegenden Pflichten nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) verstoßen habe. Nach vorangegangenen Anhörungen sei im April 2018 ein förmliches aufsichtsrechtliches Verfahren gegenüber dem zuständigen „Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.“ (vbw) eingeleitet worden, betonte sie.
Die Ministeriumssprecherin wies darauf hin, dass das aufsichtsrechtliche Verfahren zur Prüfungstätigkeit des vbw bei der Eventus eG im Wirtschaftsministerium hohe Priorität habe und auf Hochtouren laufe: „Wir sind zuversichtlich, dass wir dieses im April zum Abschluss bringen können.“
In diesem Zusammenhang habe das Wirtschaftsministerium eine gutachterliche Stellungnahme bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach GmbH in Auftrag gegeben: „Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass der vbw im Fall Eventus eG seinen ihm obliegenden Pflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen sei“, so die Sprecherin.
Die Anhörung eines Beteiligten sei im rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren zwingend erforderlich und entspreche dem Anspruch des Verbandes auf rechtliches Gehör. Darum habe der Verband die Möglichkeit erhalten, zu dem Gutachten Stellung zu beziehen. „Die zum Teil sehr umfangreichen Stellungnahmen werten wir zurzeit aus“, so die Pressesprecherin. „Anhand der entscheidungserheblichen Tatsachen prüfen wir, welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber dem Verband verhältnismäßig sind und erlassen eine Verfügung gegenüber dem vbw.“