Die Regierungsbaumeisterinnen und -baumeister des Prüfungsjahrgangs 2019 haben gestern (25. März) die Urkunden für ihre erfolgreich abgeschlossene Große Staatsprüfung in der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung erhalten und wurden mit den besten Wünschen für ihr künftiges Wirken in Land und Kommunen verabschiedet. Zeitgleich wurden die Referendarinnen und Referendare des Prüfungsjahrgangs 2021 ernannt. Aus Krankheitsgründen überreichte Prof. Dr. Markus Müller, Leiter der Abteilung für Infrastruktur und Wohnungsbau im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, die Urkunden.
„Qualifizierten Nachwuchs für den öffentlichen Dienst im Bereich der Stadt- und Raumplanung zu sichern, ist von großer Bedeutung. Die Herausforderungen an die räumlichen Planungen werden immer komplexer. Aufgabe der Regierungsbaumeisterinnen und -baumeister ist es insbesondere, die schwierigen Fragen der Flächengewinnung für bezahlbaren Wohnungsbau zu lösen. Damit unterstützen sie die Landesregierung bei einer ihrer zentralen Herausforderungen: mehr Wohnraum zur Verfügung zu stellen“, erklärte Kleiner.
Das zweijährige Referendariat in der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung ist der Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst. Nach dem Abschluss dieses Referendariats stehen den Regierungsbaumeisterinnen und -baumeistern alle Bereiche von Städtebau, Stadtentwicklung, Raumplanung und Baurecht offen. Überwiegend werden sie im öffentlichen Dienst des Landes und der Kommunen tätig und übernehmen dort verantwortungsvolle Tätigkeiten, oft in Führungspositionen. Hierfür werden sie durch den Vorbereitungsdienst, der auf ihrem vorausgegangenen Studium und gegebenenfalls ersten Berufserfahrungen aufbaut, hervorragend qualifiziert.
Im Rahmen der Ausbildung durchlaufen die Referendarinnen und Referendare verschiedene Ausbildungsabschnitte bei der Kommunalverwaltung, einem Regionalverband, der höheren Raumordnungs-, Naturschutz- und Denkmalschutzbehörde, einem Baurechtsamt sowie der Ministerialverwaltung und werden in Lehrgängen intensiv geschult. Auf diese Weise erlangen sie fundierte Verwaltungs- und Rechtskenntnisse sowie umfassende Einblicke in die verschiedenen Facetten des Städtebaus und der Raumordnung, von Natur- und Immissionsschutz sowie in den Aufbau und das Miteinander der Städtebau- und Raumordnungsverwaltung im Land. Sie werden befähigt, ihre Kompetenzen auf komplexe Fragestellungen anzuwenden und zu guten Problemlösungen zu gelangen. „Damit erfüllen sie wichtige Voraussetzungen, um Land und Kommunen tatkräftig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen“, so Kleiner weiter.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau wählt jedes Jahr Bewerberinnen und Bewerber aus, die erwarten lassen, dass sie den heutigen Anforderungen an verantwortungsbewusste Stadt- und Raumplanung gerecht werden und zu einer hohen Bau- und Planungskultur beitragen. Grundlage hierfür sind die im Studium erbrachten Leistungen und gegebenenfalls in der Berufspraxis gesammelten Erfahrungen.